Verbandsförderung in den Bereichen Blas- und Volksmusik, Volkskultur und Regionalmuseen Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden Basisaufwendungen und Fortbildungsmaßnahmen. Leistungsempfänger sind die sieben Landesverbände (Landesverband Salzburger Museen und Sammlungen, Landesverband Salzburger Heimatvereine, Landesverband der Salzburger Schützen, Salzburger Blasmusikverband, Salzburger Volksliedwerk, ARGE Volkstanz Salzburg, Chorverband Salzburg), die bestehenden Bezirksverbände sowie das Forum Salzburger Volkskultur (Dachorganisation).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg/ Referat Volkskultur, kulturelles Erbe und Museen
Zugallistraße 10, 5020 Salzburg
+43 662 8042-2615
volkskultur@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Zahlungsmodalitäten werden im jährlichen Förderbrief des zuständigen Mitglieds der Landesregierung, der an die einzelnen Landesverbände bzw. das Forum Salzburger Volkskultur ergeht, geregelt.

Details zur Leistungskontrolle werden im jährlichen Förderbrief des zuständigen Mitglieds der Landesregierung, der an die einzelnen Landesverbände bzw. das Forum Salzburger Volkskultur ergeht, geregelt.

Die Buchhaltung des jeweiligen Landesverbandes bzw. des Forums Salzburger Volkskultur wird stichprobenartig geprüft.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1018621