Künstler-Sozialversicherungsfonds - Beihilfen an Künstlerinnen/Künstler
Österreich
Der Künstler-Sozialversicherungsfonds kann seit der Novelle 2015 Kunstschaffenden in besonders berücksichtigungswürdigen Notfällen Beihilfen gewähren. Hierfür stehen jährlich bis zu € 500.000,- zur Verfügung, dies unter der Voraussetzung, dass dadurch die Gewährung der Beitragszuschüsse nicht gefährdet wird. Zweck ist die Verbesserung der sozialen Absicherung der selbständigen und unselbständigen Künstlerinnen/Künstler durch Gewährung von Beihilfen in besonders berücksichtigungswürdigen Notfällen. Die Grundlagen für die Vergabe von diesen Beihilfen sind in Richtlinien festgelegt.