Bildende Kunst - Kunstankäufe

  • Das Land Salzburg kauft Werke zeitgenössischer Kunst an. Diese Ankäufe umfassen die Bereiche Zeichnung, Malerei, Fotografie, Skulpturen, Objekte und Keramik.
  • Die Entscheidung, welche Arbeiten für die Landessammlung erworben werden, erfolgt über eine Jury, die nach strengen Qualitätskriterien nur Werke auswählt, die einem aktuellen und innovativen Kunstschaffen zuzuordnen sind. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg, Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport; Referat 2/04 Kultur und Wissenschaft
kultur-wissenschaft@salzburg.gv.at

Rechtsgrundlage

§§ 1 und 3 Abs. 1 lit c Salzburger Kulturförderungsgesetz, LGBl Nr 14/1998 idgF Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Salzburg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1018530