Kulturpraktikum Salzburg Link zur Förderung

Die Initiative „Kulturpraktikum Salzburg" bietet die Möglichkeit, bei einem Pflichtpraktikum in unterschiedlichen Kulturbereichen einen Blick hinter die Kulissen der Salzburger Kultureinrichtungen zu werfen.

Angeboten werden daher nicht simple Hilfstätigkeiten, sondern anspruchsvolle und verantwortungsvolle Aufgaben. Die teilnehmenden Einrichtungen bieten Gelegenheit, ganz konkret bei der Planung und Realisierung von Kulturprojekten mitzuarbeiten und an der Durchführung von Projekten zu partizipieren. Dabei soll vor allem auch ein Einblick in die reale Alltagsarbeit dieser Kultureinrichtungen vermittelt werden.

Es stehen zwei Varianten zur Auswahl:

  • Variante A: Kulturmonat für Studierende / Pflichtpraktikum mit Taschengeld
  • ​Variante B:​ Schnuppertage für Schülerinnen/Schüler und Studierende​

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung
kunst-kultur@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt erst nach Beendigung des Praktikums.

  • Die Förderung wird nach Abschluss der Tätigkeit ausbezahlt: Dafür sind das Abrechnungsformular samt Tätigkeitsbericht des/der Praktikant/in vorzulegen.
  • Die Auszahlung erfolgt bei Einhaltung der Richtlinien auf das vom Förderwerber angegebene Konto.
  • Die Abrechnung muss bis spätestens 6 Wochen nach Beendigung des Pflichtpraktikums eingereicht werden, spätestens aber bis 1. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres.

Rechtsgrundlage

Salzburger Kulturförderungsgesetz, LGBl Nr 14/1998 idgF, Allgemeine Richtlinien der Kunst- und Kulturförderung, Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Salzburg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1018498