Filmkulturelle Einrichtungen Link zur Förderung

Förderung von Einrichtungen, die sich auf breiter Basis mit Filmkultur, Filmschaffen und Filmvermittlung auseinandersetzen und dies auf vielfältige Weise präsentieren. Unterstützung von Einrichtungen und Festivals zur Unterstützung und Vernetzung von Filmschaffenden, zur filmkulturellen Bildung sowie zur Vermarktung von filmkünstlerischen Projekten. Ein Salzburg-Bezug ist nachzuweisen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg, Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport; Referat 2/04 Kunst und Kultur
kunst-kultur@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Keine vollständige Auszahlung von Förderungen ohne Entlastung der vorhergehenden Subvention.

Die Abrechnung soll zu dem im Verständigungsschreiben gesetzten Termin unter Verwendung des Verwendungsnachweisformulars erfolgen.

Weitere Details siehe auch Information für die Abrechnung von Förderungen.

Rechtsgrundlage

§§ 1 und 3 Abs. 1 lit. g Salzburger Kulturförderungsgesetz, LGBl Nr 14/1998 idgF und Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Salzburg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1018472