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Land Salzburg, Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport; Referat 2/04 Kunst und Kultur kunst-kultur@salzburg.gv.at
Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 17.06.2026)
Der Verwendungsnachweis ist mit den in der Förderzusage angeführten Unterlagen bis zu dem darin festgelegten Termin zu erbringen. Ein Antrag auf mögliche Fristverlängerung ist schriftlich und rechtzeitig vor Ablauf des festgelegten Termins einzubringen.
Grundsätzlich sind folgenden Unterlagen erforderlich:
Hinweis: Grundsätzlich kann eine neue Förderung erst nach Entlastung des vollständig und korrekt erbrachten Verwendungsnachweises einer vorangegangenen Förderung erfolgen. In speziell begründeten Fällen kann bei Nichtrealisierung eines Buchprojektes rechtzeitig, das heißt vor Ablauf des in der Förderzusage festgelegten Termins schriftlich um Umwidmung des Förderbeitrages auf ein anderes, den Förderkriterien entsprechendes Buchprojekt angesucht werden.