Kultureinrichtungen - Investitionsförderung Link zur Förderung

  • Die Mittel werden für unumgänglich notwendige Investitionen in Kulturzentren und –institutionen, wie z.B. Veranstaltungstechnik und -ausstattung, EDV-Ausstattung, Sanierung von Sanitäranlagen oder Investitionen in den Brandschutz verwendet.
  • Finanzielle Unterstützung für notwendige Investitionen in Salzburger Kulturzentren und Kulturinstitutionen. Mit diesen Förderungen soll zum Fortbestand von Kultureinrichtungen beigetragen, die Infrastruktur der Kultureinrichtungen an neue technische Erfordernisse angepasst sowie die Sicherheit und die Einhaltung von behördlichen Auflagen gewährleistet werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg, Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport; Referat 2/04 Kunst und Kultur
kunst-kultur@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Findet mit gesetzter Frist auf Basis der folgenden Unterlagen statt:

  • Formular Verwendungsnachweis
  • Einnahmen-/Ausgabenrechnung und Vorlage von Rechnungen (und Zahlungsbelegen) in der Höhe der Landesförderung mit Belegliste
  • Aktueller Bericht der Rechnungsprüfer (inkl. Bestätigung über die statutengemäße Verwendung der Mittel)
  • Tätigkeitsbericht/Dokumentationsmaterial
  • Angaben zu inhaltlichen Abweichungen im Vergleich zum Förderungsansuchen bzw. zur Erreichung konkret vereinbarter Ziele für das Vorhaben

 

Details siehe auch Information bei

Information für die Abrechnung von Förderungen

Rechtsgrundlage

Salzburger Kulturförderungsgesetz, LGBl Nr 14/1998 idgF, Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes, Allgemeine Richtlinien der Kunst- und Kulturförderung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1018431