Kulturelle Teilhabe Link zur Förderung kopieren

Ziele der Förderung Kulturelle Teilhabe sind v.a. die aktive künstlerische Einbeziehung von Menschen aus allen Alters- und Bevölkerungsgruppen, ein möglichst niederschwelliger Zugang zu Kunst und Kultur sowie der interkulturelle Dialog und die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen. 

Unterstützung von künstlerisch-kreativen Menschen, die in und um Salzburg ihre Heimat (gefunden) haben und durch ihre Veranstaltungen eine Chance bekommen, künstlerisch tätig zu werden, sich zu präsentieren und zu vernetzen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg, Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport; Referat 2/04 Kultur und Wissenschaft
kultur-wissenschaft@salzburg.gv.at

Die Abrechnung soll zu dem im Verständigungsschreiben gesetzten Termin unter Verwendung des Verwendungsnachweisformulars erfolgen.

Details siehe auch Information bei Abrechnung von Förderungen

Rechtsgrundlage

Salzburger Kulturförderungsgesetz, LGBl Nr 14/1998 idgF, Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Salzburg, Allgemeine Richtlinien der Kunst- und Kulturförderung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1018423

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