Kulturzentren Link zur Förderung

Durch die Arbeit von Kulturzentren soll eine kulturelle Grundversorgung für die Bevölkerung in allen Regionen des Bundeslandes sichergestellt und die Basis für Kulturvermittlungsarbeit geboten werden. Zudem erhalten lokale und regionale Künstlerinnen und Künstler Arbeits- und Auftrittsmöglichkeiten.

Die Mittel werden eingesetzt als Beiträge zum laufenden Jahresbetrieb von nicht kommerziell orientierten Kulturzentren in Stadt und Land Salzburg mit einem mehrspartigen Jahresprogramm. Die Einrichtungen haben in der Regel mittelfristige Förderverträge. Die Kulturzentren bieten Raum und Struktur für unterschiedliche Projekte und Veranstaltungen und sind Orte der Kooperation, der Kollaboration und einer kontinuierlichen Kulturvermittlungsarbeit.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg, Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport; Referat 2/04 Kunst und Kultur
kunst-kultur@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Findet mit gesetzter Frist auf Basis der folgenden Unterlagen statt:

  • Verwendungsnachweisformulars
  • Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn-/Verlustrechnung) oder detaillierte Einnahmen-/Ausgabenrechnung mit
  • Bei Einnahmen-/Ausgabenrechnung: Vorlage von Rechnungen (und Zahlungsbelegen) in der Höhe der Landesförderung mit Belegliste
  • Aktueller Bericht der Rechnungsprüfer (inkl. Bestätigung über die statutengemäße Verwendung der Mittel)
  • Tätigkeitsbericht/Dokumentationsmaterial
  • Angaben zu inhaltlichen Abweichungen im Vergleich zum Förderungsansuchen bzw. zur Erreichung konkret vereinbarter Ziele für das Vorhaben

Besonderheiten, die über allgemein geforderte Unterlagen hinausgehen: Bei Vorliegen einer aktuellen mittelfristigen Fördervereinbarung sind die darin gesetzten Ziele zu evaluieren.

Rechtsgrundlage

Salzburger Kulturförderungsgesetz, LGBl Nr 14/1998 idgF, Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes, Allgemeine Richtlinien der Kunst- und Kulturförderung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1018399