Die Projekte müssen überwiegend im allgemeinen Interesse liegen und einen Bezug zu Salzburg haben.
Der Antrag muss rechtzeitig vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Vorlage eines vollständig ausgefüllten Antragsformulars samt entsprechenden Unterlagen (zB Projektbeschreibungen, Ausgaben- und Finanzierungsplanung, etc.).
Nach Abschluss des Vorhabens Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung.
Vorliegen von fachlichen und sonstigen Voraussetzungen.
Weitere Informationen siehe
§4 Salzburger Kulturförderungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen:
Ausgefülltes Antragsformular und Beilagen: wie eine umfassende Projektbeschreibung, Angaben zur Finanzierung des Vorhabens - Einnahmen-/Ausgabenkalkulation, Angaben weiterer Fördergeber, bei Vereinen und Institutionen Statuten bzw. Satzungen, Angaben zur wirtschaftlichen Lage des Vereins bzw. der Institution, Kostenvoranschläge,...