Ärztlicher Funknotdienst im Land Salzburg Link zur Förderung kopieren

Die Zuständigkeit für den Ausbau eines Funknotdienstes liegt, laut einer Grundsatzvereinbarung aus dem Jahr 1974, beim Bund. Der laufende Aufwand wird vom Land Salzburg finanziert und umfasst unter anderem die Wartungs- und Personalkosten. 1976 wurde durch einen Regierungsbeschluss die ARGE "Funknotdienst" gegründet (ARGE = Ärztekammer, Österr. Rotes Kreuz, Land Salzburg). Ziel der ARGE ist, ein flächendeckendes Funknetz aufzubauen und zu warten, um die Erreichbarkeit der in Bereitschaft stehenden ÄrztInnen zu verbessern.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Beschluss der Salzburger Landesregierung vom 25.3.1976, Zahl: 0.90-711/8-1976

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1018308