Gemäß einem Regierungsbeschluss aus dem Jahr 2007 und der Grundsatzvereinbarung vom August 2002 mit den Trägern der sozialen Krankenversicherungen im Bundesland Salzburg einerseits bzw. der Stadt Salzburg andererseits trägt das Land Salzburg anteilig Verwaltungskosten und Strukturkosten des ärztlichen Sonn- und Feiertagsbereitschaftsdienstes in der Stadt Salzburg.
Der Bereitschaftsdienst ist in den Räumen des Österreichischen Roten Kreuzes, Landesverband Salzburg untergebracht und kann grundsätzlich von allen Personen in Anspruch genommen werden, die sich während des Bereitschaftsdienstzeitraumes innerhalb der politischen Grenze der Stadt Salzburg aufhalten.