Ärztlicher Funknotdienst im Land Salzburg
Salzburg
Die Zuständigkeit für den Ausbau eines Funknotdienstes liegt, laut einer Grundsatzvereinbarung aus dem Jahr 1974, beim Bund. Der laufende Aufwand wird vom Land Salzburg finanziert und umfasst unter anderem die Wartungs- und Personalkosten. 1976 wurde durch einen Regierungsbeschluss die ARGE "Funknotdienst" gegründet (ARGE = Ärztekammer, Österr. Rotes Kreuz, Land Salzburg). Ziel der ARGE ist, ein flächendeckendes Funknetz aufzubauen und zu warten, um die Erreichbarkeit der in Bereitschaft stehenden ÄrztInnen zu verbessern.