Naturaktives Oberösterreich Link zur Förderung

Ziel dieser Förderaktion ist es, neue Lebensräume für bedrohte Pflanzen- und Tierarten zu schaffen. Die Aktion „Naturaktives Oberösterreich“ soll einen Anreiz bieten, die Vielfalt unserer Landschaft wieder zu erhöhen.

Gefördert wird die Anlage von Feuchtbiotopen und Teichen, Hecken, Feld- und Ufergehölzen, Alleen und Baumreihen, Obstbaumreihen, Streuobstwiesen, Trocken- und Lesesteinmauern sowie die Revitalisierung bestehender Teiche und sonstige Projekte, die geeignet sind, Lebensräume zu verbessern oder zu schaffen (z.B. Renaturierung von Mooren, Wiedervernässung von Feuchtwiesen).

Förderungswerber können sein: Natürliche und juristische Personen wie Gemeinden, Vereine, etc.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Naturschutz
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
0732/7720-11871
n.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 05.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Hecken und Feldgehölzpflanzungen: bis zu 1,50 Euro pro Strauch oder Baum. Für Pflanzmaterial mit regionaler Herkunftszertifizierung kann die Förderung um bis zu 50 Prozent erhöht werden.

Obstbaumpflanzungen: bis zu 20 Euro pro Obstbaum. In Schutzgebieten ist eine Förderung bis zur Höhe der Nettokosten möglich.

Landschaftsbild prägende Alleen, Einzelbäume und Einzelbaumreihen: bis zu 50 Euro pro Baum, jedoch maximal 1/3 der Nettokosten

Wildschutzzaun bzw. Einzelstammschutz: bis zu 1,50 Euro je Baum bzw. pro Laufmeter Zaun bei Hecken

Feuchtbiotope und Teiche: Teichfläche bis 50 m² bis zu 300 Euro
Teichfläche bis 200 m² bis zu 5 Euro pro m²
Teichfläche bis 400 m² bis zu 3,60 Euro pro m²
Teichfläche ab 400 m² bis zu 2,20 Euro pro m² 

Die Pflanzung von Wasserpflanzen: bis zu 2 Euro pro Pflanze

Die Neuanlage oder Sanierung von Trocken- oder Lesesteinmauern: bis zu 100 Euro je Laufmeter Steinmauer und 1,50 Euro je Pflanze 

Für sonstige Projekte, die geeignet sind, ökologisch bedeutsame Lebensräume zu schaffen, werden die Ausführungskosten im Ausmaß von bis zu maximal 70 Prozent der gesamten anrechenbaren Nettokosten gefördert. Diese beinhalten die Aufwendungen für Material, Arbeit und Maschinen.

Bei Schulbiotopen ist aus pädagogischen Gründen eine Förderung bis zu 100 Prozent der anrechenbaren Nettokosten möglich.

Stichprobenkontrolle

Rechtsgrundlage

Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 idgF, § 1 Abs. 7; Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,2 Mio. Euro

Referenznummer

1018266