Förderung familienrelevanter Projekte Link zur Förderung kopieren

Familien dabei zu unterstützen, ihr Leben nach den eigenen Vorstellungen gestalten zu können und die Schaffung der hierfür notwendigen Rahmenbedingungen und Bildungsangebote, sodass die unterschiedlichen familiären Lebenskonzepte aufgehen und als gleichwertig anerkannt werden, ist wesentliche Aufgabe der Fachabteilung.

Projektförderungen dienen dabei der Ermöglichung zur Realisierung von Projekten, Maßnahmen bzw. sonstigen Aktivitäten, die dazu geeignet sind, die strategischen Zielsetzungen der Fachabteilung zu unterstützen und die einen Beitrag zu den übergeordneten und spezifischen Zielsetzungen gemäß der Richtlinie für die Gewährung von Projektförderungen des Landes Steiermark im Bereich Familie leisten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, A6 Fachabteilung Gesellschaft, Förderungsmanagement
abt06gd-foem@stmk.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Mit der Antragstellung sind keine Kosten verbunden.

Allgemeine Projekte: Verwendungsnachweisprüfung mittels Abrechnung und Tätigkeitsbericht gemäß Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark.

Familienförderung bei Mehrlingsgeburten: Ansuchen, Nachweis Bezug Familienbeihilfe, Nachweis gemeinsamer Hauptwohnsitz in der Steiermark/Meldezettel, Geburtsurkunde der Kinder

Rechtsgrundlage

Richtlinie für die Gewährung von Projektförderungen des Landes Steiermark im Bereich Familie, Förderungsrichtlinie Familienförderung bei Mehrlingsgeburten, Regierungssitzungsbeschlüsse
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1018258