Förderung von abfallwirtschaftlichen Maßnahmen im Sinne des § 7 NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992 Link zur Förderung

Ziel der abfallwirtschaftlichen Förderungsaktion ist es, Investitionen und Maßnahmen zu unterstützen, die eine Abfallvermeidung und -verwertung bewirken. Gefördert werden unter anderem die Errichtung von Altstoffsammelzentren, Kompostanlagen sowie der Ankauf von Geschirrmobilen und Häckselmaschinen etc. Darüber hinaus ist es in diesem Rahmen möglich, die Erprobung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen von Pilotprojekten zu fördern.

Es können Gemeindeverbände zur Besorgung von Aufgaben der Abfallwirtschaft, Gemeinden, landesweit tätige juristische Personen zur Unterstützung von Gemeinden und Verbänden zur Erreichung der abfallwirtschaftlichen Ziele des Landes sowie Wirtschaftsunternehmen sofern sie bezüglich der zur Förderung eingereichten Investitionen oder Maßnahmen überwiegend für Gemeinden und/oder Verbände tätig werden. Die gegenständliche Förderung soll dazu beitragen, die im NÖ AWG 1992 vorgegebenen Ziele und Grundsätze umzusetzen und Investitionen und Maßnahmen zu fördern, die eine Abfallvermeidung und –verwertung bewirken.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft
post.ru3@noel.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Richtlinien zur Förderung von abfallwirtschaftlichen Maßnahmen im Sinne des § 7 NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1018191