Ziel der abfallwirtschaftlichen Förderungsaktion ist es, Investitionen und Maßnahmen zu unterstützen, die eine Abfallvermeidung und -verwertung bewirken. Gefördert werden unter anderem die Errichtung von Altstoffsammelzentren, Kompostanlagen sowie der Ankauf von Geschirrmobilen und Häckselmaschinen etc. Darüber hinaus ist es in diesem Rahmen möglich, die Erprobung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen von Pilotprojekten zu fördern.
Es können Gemeindeverbände zur Besorgung von Aufgaben der Abfallwirtschaft, Gemeinden, landesweit tätige juristische Personen zur Unterstützung von Gemeinden und Verbänden zur Erreichung der abfallwirtschaftlichen Ziele des Landes sowie Wirtschaftsunternehmen sofern sie bezüglich der zur Förderung eingereichten Investitionen oder Maßnahmen überwiegend für Gemeinden und/oder Verbände tätig werden. Die gegenständliche Förderung soll dazu beitragen, die im NÖ AWG 1992 vorgegebenen Ziele und Grundsätze umzusetzen und Investitionen und Maßnahmen zu fördern, die eine Abfallvermeidung und –verwertung bewirken.