Förderung für die Betreuung der landeseigenen Amateurfunkstation (OE2XKD) sowie Ausbau und Erhaltung Link zur Förderung

Zur Sicherstellung einer Notverbindung in Katastrophenfällen hat das Land Salzburg im Referat Katastrophenschutz - analog zu den anderen Bundesländern - eine landeseigene Amateurfunkstation (OE2XKD) eingerichtet, deren Betreuung (Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der gesamten Anlage, Betrieb der Station bei Katstrophenfällen, Teilnahme an Übungen usw.) der Amateurfunkverband Salzburg übernommen hat. Fördergegenstand ist die Unterstützung des Amateurfunkverbandes für die Betreuung der landeseigenen Amateurfunkstation, deren Erhaltung (Ersatzinvestitionen) sowie deren Ausbau (Anpassung für neue Technologien / PC / IT).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung - Referat Äußere Sicherheit und Katastrophenschutz
Michael-Pacher-Straße 36
5020 Salzburg
0662 8042 2037
kat-schutz@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Der durch das zuständige Mitglied der Landesregierung genehmigte Förderungsbetrag wird nach dessen Genehmigung direkt zur Auszahlung gebracht.

Nach Ablauf eines Jahres ist die Verwendung der Fördermittel des Landes Salzburg der Stabstelle für Katastrophenschutz durch Vorlage eines Verwendungsnachweises mit den zugrundeliegenden Rechnungen nachzuweisen.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1018167