Förderungen Rettungsdienste Link zur Förderung kopieren

Es werden Förderungen an vom Land Steiermark anerkannte Rettungsdienste, Krankenanstaltenträger und -Gesellschaften, die der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung dienen, insbesondere für den bodengebundenen Notarztrettungsdienst und den Flugrettungsdienst, vergeben. Dazu gehören auch die Bergrettung, Wasserrettung, Rettungshundebrigade und Höhlenrettung. 

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Einsicht in die Notfalldatenbank der Koordinierungsstelle für Notfall- und Katastrophenmedizin.

Rechnungen mit Zahlungsnachweisen  im Original werden geprüft.

Rechtsgrundlage

Gesetz vom 7. Dezember 1989 über die Rettungsdienste (Steiermärkisches Rettungsdienstgesetz)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1018126