Es werden Förderungen an vom Land Steiermark anerkannte Rettungsdienste, Krankenanstaltenträger und -Gesellschaften, die der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung dienen, insbesondere für den bodengebundenen Notarztrettungsdienst und den Flugrettungsdienst, vergeben. Dazu gehören auch die Bergrettung, Wasserrettung, Rettungshundebrigade und Höhlenrettung.