Förderung Denkmalpflege und Erhalt des kulturellen Erbes Link zur Förderung kopieren

Förderung der Substanzerhaltung von sakralen oder profanen historisch wertvollen oder volkskundlich bedeutenden Bauten (Kirchen, Kapellen, Burgen, Schlösser, Bürgerhäuser, Bauernhäuser etc.) sowie von Kleindenkmälern (Bildstöcke, Getreidekästen, Mühlen, Wegkreuze etc.) und von deren kunsthistorischen Ausstattungsobjekten (Skulpturen, Bilder, historische Orgeln etc.).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Referat 2/03 Volkskultur, kulturelles Erbe und Museen
Zugallistr. 10, 5020 Salzburg
+43 662 8042-2615
volkskultur@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt erst nach abgeschlossener Verwendungsprüfung.

  • Nach Beendigung des Projekts ist das Formular Verwendungsnachweis auszufüllen und zusammen mit Originalrechnungen und -belegen vorzulegen
  • Von Seiten des Referates für Volkskultur, kulturelles Erbe und Museen erfolgen eine Baukontrolle und eine Fotodokumentation

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Salzburg; Salzburger Kulturförderungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1018068