Förderung Denkmalpflege und Erhalt des kulturellen Erbes

Förderung der Substanzerhaltung von sakralen oder profanen historisch wertvollen oder volkskundlich bedeutenden Bauten (Kirchen, Kapellen, Burgen, Schlösser, Bürgerhäuser, Bauernhäuser etc.) sowie von Kleindenkmälern (Bildstöcke, Getreidekästen, Mühlen, Wegkreuze etc.) und von deren kunsthistorischen Ausstattungsobjekten (Skulpturen, Bilder, historische Orgeln etc.).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Referat 2/03 Volkskultur, kulturelles Erbe und Museen
Zugallistr. 10, 5020 Salzburg
+43 662 8042-2615
volkskultur@salzburg.gv.at

Die Auszahlung der Förderung erfolgt erst nach abgeschlossener Verwendungsprüfung.

  • Nach Beendigung des Projekts ist das Formular Verwendungsnachweis auszufüllen und zusammen mit Originalrechnungen und -belegen vorzulegen
  • Von Seiten des Referates für Volkskultur, kulturelles Erbe und Museen erfolgen eine Baukontrolle und eine Fotodokumentation

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Salzburg; Salzburger Kulturförderungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1018068