Gefördert werden umfassende Investitionen (Anschaffung /Reparaturen) von Trachtenbekleidung, Instrumenten und anderen Gerätschaften sowie die Ausstattung - nicht Errichtung - eines Vereinsheimes oder Probelokals.
Wird die bisherige Vereinstracht verändert, ist eine Rücksprache mit dem Referat Volkskultur, kulturelles Erbe und Museen notwendig.
Nicht gefördert werden Veranstaltungen (Feste, Feiern u.ä.) eines Vereines, Anschaffung einer Vereinsfahne, laufende Betriebsaufwendungen, sowie Eigenleistungen von Vereinsmitgliedern.