Vereinsförderung in der Blas- und Volksmusik und der Volkskultur Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden umfassende Investitionen (Anschaffung /Reparaturen) von Trachtenbekleidung, Instrumenten und anderen Gerätschaften sowie die Ausstattung - nicht Errichtung - eines Vereinsheimes oder Probelokals.

Wird die bisherige Vereinstracht verändert, ist eine Rücksprache mit dem Referat Volkskultur, kulturelles Erbe und Museen notwendig.

Nicht gefördert werden Veranstaltungen (Feste, Feiern u.ä.) eines Vereines, Anschaffung einer Vereinsfahne, laufende Betriebsaufwendungen, sowie Eigenleistungen von Vereinsmitgliedern.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg/ Referat Volkskultur, kulturelles Erbe und Museen
Zugallistraße 10, 5020 Salzburg
+43 662 8042-2615
volkskultur@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt erst nach abgeschlossener Verwendungsprüfung.

  • Nach Beendigung des Projekts/Vorhabens ist das Formular Verwendungsnachweis auszufüllen und zusammen mit Originalrechnungen und -belegen vorzulegen.
  • Wird die Vereinstracht verändert, müssen zusätzlich Fotos von der bisherigen und neuen Tracht dem zuständigen Referat übermittelt werden.
  • Bei der Förderung der Ausstattung eines Vereinsheimes oder Probelokals wird die zweckmäßige Verwendung anhand von Medienberichten, Vor-Ort-Besichtigungen etc. überprüft.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderbedingungen für Musikkapellen; Allgemeine Förderbedingungen für Schützenkompanien und Heimatvereine; Allgemeine Förderbedingungen für Chöre; Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg;
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1018043