Im Zuge von öffentlichen Verfahren (Grundzusammenlegungen) zur Verbesserung der Agrarstruktur wird die Neugestaltung und Erschließung land- und forstwirtschaftlicher Flächen im Rahmen dieser Zusammenlegungsverfahren gefördert.
Es wird ein Zuschuss für die Errichtung von Wegen zur Erschließung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke, für die Instandsetzung von Wegen, für Boden verbessernde Maßnahmen und für den Grunderwerb für landschaftsgestaltende Maßnahmen gewährt.