Förderung zur Erhaltung des baukulturellen Erbes Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden Restaurierungen von denkmalgeschützten sakralen und profanen Bauten, die sich im öffentlichen Besitz befinden und öffentlich genutzt werden. Zudem werden archäologische Grabungen, infrastrukturelle Maßnahmen in Museen mit überregionaler Bedeutung finanziell unterstützt. Die Subventionen werden öffentlichen Einrichtungen, Vereinen, Renovierungsausschüssen, Museen zuerkannt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Landesgedächtnisstiftung
landesgedaechtnisstiftung@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Prüfung von Originalrechnungen und deren Zahlungsbestätigung, Rücksprache mit Bundesdenkmalamt und Diözese Innsbruck sowie Erzdiözese Salzburg und anderen befassten Stellen

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Errichtung einer Landesgedächtnisstiftung, Stiftbrief
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1017953