Jahres- und Investitionsförderung der Jugendorganisationen und -zentren Link zur Förderung kopieren

Jahres- und Investitionsförderung der Jugendorganisationen und -zentren im Bundesland Salzburg, die den Förderrichtlinien "Förderrichtlinien des Landes Salzburg zum Salzburger Jugendgesetz vom März 2015" unterliegen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg, Abteilung 2 Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport, Referat 2/06 Jugend, Familie, Integration, Generationen
Gstättengasse 10, 5020 Salzburg
+43(0)6628042-2117
jugend-familie@salzburg.gv.at
http://www.salzburg.gv.at/jugend

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Verwendungsnachweis
  • Beiblatt

Details siehe Homepage Jugend

Rechtsgrundlage

Salzburger Jugendgesetz, LGBl. Nr. 24/1999 idgF; Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg, Förderungsrichtlinien zum Salzburger Jugendgesetz (2015)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1017789