COVID-19 Abgeltung Verdienstentgang
Österreich
Bedienstete der Landespolizeidirektion haben Anspruch auf Vergütung von Verdienstentgang nach dem Epidemiegesetz (EpG), wenn diese mit Bescheid gem. § 7 EpG abgesondert wurden. Die Vergütung auf Verdienstentgang setzt sich bei Bediensteten der Landespolizeidirektion auch aus Nebengebühren (insbesondere Überstunden-/Sonn- und Feiertagsvergütung, Journaldienstzulage, Gefahrenzulage usw.) zusammen. Die Nebengebühren werden für den Zeitraum der Absonderung ersetzt. Die Ermittlung der zu ersetzenden Nebengebühren erfolgt auf Grundlage der bei Antritt der Absonderung bereits feststehenden Diensteinteilung. Für jene Tage des Absonderungszeitraumes, für die noch keine endgültige Diensteinteilung erfolgt ist, sind die Nebengebührenansprüche auf Basis einer Durchschnittsbetrachtung zu bestimmen. Im Rahmen dieser Maßnahme werden die zu ersetzenden Nebengebühren abgebildet.