Bildungsscheck für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung Link zur Förderung

Durch den Bildungsscheck für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung werden beschäftigte Personen, die ihren Lehrabschluss nachholen möchten, finanziell dabei unterstützt, indem die Kosten für die Vorbereitungslehrgänge zu 100 % gefördert werden.

Rechtsgrundlage

Steiermärkisches Arbeitsförderungsgesetz vom 14.5.2012

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1017680