Bildungsscheck für Lehrlinge und LehrabsolventInnen Link zur Förderung

Mit dem Bildungsscheck für Lehrlinge und LehrabsolventInnen können Kosten für berufsbezogene Höherqualifizierungen, persönlichkeitsbezogene Qualifizierungen und den Erwerb von Schlüsselqualifikationen wie Sprachen und EDV gefördert werden. Ausgenommen sind Prüfungs- und Studiengebühren, Hobby- und Freizeitkurse.

Rechtsgrundlage

Steiermärkisches Arbeitsförderungsgesetz vom 14.5.2002

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1017672