Kärntner Biosphärenparkfonds Nockberge - Erhaltung von kulturhistorisch wertvollen Objekten Link zur Förderung

Maßnahmen zur Erhaltung von kulturhistorisch wertvollen Objekten, bodenständigen Fertigkeiten sowie traditionellen und zeitgemäßen kulturellen Aktivitäten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Kärntner Biosphärenparkfonds Nockberge
Ebene Reichenau 117
9565 Ebene Reichenau

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Projektabnahme und Abrechnung ist vorzulegen.

Rechtsgrundlage

Kärntner Nationalpark- und Biosphärenparkgesetz - K-NBG, LGBl. 55/1983 idgF, sowie das Biosphärenpark-Nockberge-Gesetz - K-BPNG, LGBl. 124/2012 idgF, außerdem die Förderungsrichtlinien des Kärntner Biosphärenparkfonds Nockberge.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1017573