Kärntner Biosphärenparkfonds Nockberge - Sicherung von wertvollen Flächen und Bewirtschaftungsformen Link zur Förderung kopieren

Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung insbesondere von ökologisch wertvollen Flächen und von naturschonenden Bewirtschaftungsformen zur Erhaltung der Artenvielfalt sowie Maßnahmen zum Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz.

Förderadressat: Privatpersonen, Einzelunternehmungen, Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine und Verbände, wenn sie Träger von förderungswürdigen Projekten sind.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Kärntner Biosphärenparkfonds Nockberge
Ebene Reichenau 117
9565 Ebene Reichenau

Projektabnahme und Abrechnung ist vorzulegen.

Rechtsgrundlage

Kärntner Nationalpark- und Biosphärenparkgesetz - K-NBG, LGBl. 55/1983 idgF, sowie das Biosphärenpark-Nockberge-Gesetz - K-BPNG, LGBl. 124/2012 idgF, außerdem die Förderungsrichtlinien des Kärntner Biosphärenparkfonds Nockberge.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1017540