Förderung von öffentlichen Bibliotheken Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden Medien sowie Einrichtung/Ausstattung
Die Förderung soll das Erreichen folgender Ziele erleichtern:

* Medienbestand: zwei Medien pro EinwohnerIn
* Umschlagszahl (Entlehnungen durch Medienbestand): zwischen 1,5 und 2,5
* Medienmix: Bücher, Zeitschriften, AV-Medien, Spiele, OPAC, Internet
* Raumgröße: mind. 75 m², je 30 m² pro 1.000 Medien

Bei der Zuteilung der Fördermittel werden folgende Punkte berücksichtigt:
Angemessener Beitrag des Rechtsträgers, Medienbestand, Umschlagszahl,  Erneuerungsrate,  Medienmix, Aus- und Weiterbildung,  Öffnungsstunden, Veranstaltungskultur, Teilnahme an Projekten des Landes, Barrierefreiheit, Bedeutung der Gemeinde nach dem Landesentwicklungsplan

In das Förderansuchen integriert sind 2020 die Förderungen für das Projekt "Klimakoffer" sowie zur Teilnahme am Jugendlesewettbewerb "Read & Win".

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg, Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport; Referat 2/04 Kunst und Kultur
Postfach 527,5010 Salzburg
0662 8042-5616
kunst-kultur@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Prüfung Verwendungsnachweise (Selbsterklärung über die Verwendung der Förderung unter 4.000 Euro)

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg unter Einbeziehung der Bestimmungen der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) und des Transparenzdatenbankgesetzes (TDBG) – Regierungsbeschluss vom 25.5.2020, Zahl:20011- RU/2020/81-2020
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1017482