Ausbau des Kinderbildungs- und betreuungsangebotes Link zur Förderung

Ausbau des Kinderbildungs- und betreuungsangebotes, Förderung von Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für unter 3-jährige, Ausweitung von Öffnungszeiten zur Erreichung VIF-konformer Öffnungszeiten, Maßnahmen zur Steigerung der Strukturqualität sowie Maßnahmen zum Ausbau des Kinderbildungs- und betreuungsangebotes bei Tageseltern.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport, Referat 2/01 - Elementarbildung und Kinderbetreuung
Postfach 527, 5010 Salzburg
kinder@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/themen/bildung/kinder/rechtsthemen/15a-b-vg

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 22.10.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Unterstützung erfolgt in Form einer jährlichen Einmalzahlung.

Rechtsgrundlage

Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27 BGBl. I 148/2022, Teilbereich Ausbau
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1017474