Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Es werden Investitionen gefördert, die zur Verbesserung und Erhaltung der Attraktivität des Erscheinungsbildes öffentlicher Grünanlagen in NÖ beitragen. Weiters werden der verstärkte Einsatz von bodenständigen einheimischen Pflanzen im optischen Erscheinungsbild öffentlicher Grünanlagen sowie die ortsbildgerechte Einpassung von Ortsinventar, das innerhalb öffentlicher Grünflächen aufgestellt wird, gefördert. Förderungswerber sind Gemeinden und Vereine, die nach ihren Statuten ausschließlich und unmittelbar der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke in NÖ dienen, sowie Wasser- und Weggenossenschaften, Zusammenlegungsgemeinschaften.