Anspruchsberechtigt sind alle Rechtsträger von öffentlichen und privaten Kindergärten des Landes Salzburg. Die Förderung des Landes Salzburg wird nur auf Antrag gewährt.
Weitere Voraussetzungen sind den Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg vom 20.07.2022 zu entnehmen.
Die Antragstellung erfolgt jährlich nach Ablauf des Kinderbetreuungsjahres.