Betriebsmittelzuschuss für die Tierkörperverwertungs GmbH Link zur Förderung

Der Betriebsmittelzuschuss wird für die Zurverfügungstellung des Sektionsraumes in der Sammelstelle der Tierkörperverwertung und der nötigen Infrastruktur bei Seuchen und Verdachtsfällen gewährt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 4: Lebensgrundlagen und Energie, Referat 20408: Ländliche Entwicklung und Bildung
https://www.salzburg.gv.at/verwaltung_/Seiten/20408.aspx

Rechtsgrundlage

Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1017367