Finanzielle Unterstützung für die Bergung von Tierkadavern aus unwegsamem Gelände im Land Salzburg Link zur Förderung

Förderung für die Bergung von Tierkadavern und Lebendtierbergungen aus unwegsamen Gelände durch den Einsatz eines Hubschraubers. Das Land Salzburg gewährt einen Zuschuss von 75 % der Bergkosten, maximal aber € 800,00 brutto, der Rest ist vom Tierbesitzer zu bezahlen.

Die Tierkörperverwertungs-GmbH hat die Aufgabe, die gefallenen Tiere und die Schlachtabfälle im Land Salzburg flächendeckend so schnell wie möglich zu entsorgen, um Seuchenverschleppungen und Geruchsbelästigungen zu vermeiden. Der Zuschuss dient zur Bereithaltung der Vorsorgekapazität der TKV und Bereitstellung des Sektionsraumes in der Sammelstelle der Tierköperverwertung und der nötigen Infrastruktur bei Seuchen- und Verdachtsfällen, wie dies im Artikel 4 der Verordnung EG Nr. 1069/2009 vorgesehen ist.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 4: Lebensgrundlagen und Energie, Referat 4/03: Landesveterinärdirektion
Fanny-von-Lehnerstraße 1, 5020 Salzburg
0662/8042-3636
veterinaerdirektion@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 05.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

https://www.salzburg.gv.at/themen/aw/veterinaermedizin/vetmed-hubschrauberbergung

Die Zahlung erfolgt vom Land Salzburg direkt an das Hubschrauberunternehmen bzw. an die Tierkörperverwertungsgesellschaft.

Rechtsgrundlage

-Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg -Richtlinie für die finanzielle Unterstützung für die Bergung von Tierkadavern aus unwegsamen Gelände im Land Salzburg v. 12.1.2016, Zahl 20403-10/3/1027-2016
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1017334