Sonderförderung der Betreuungskosten aufgrund der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG.
Öffentliche Rechtsträger von institutionellen Einrichtungen, in denen besuchspflichtige Kinder mit Wohnsitz in Österreich betreut werden, erhalten als Zuschuss zu deren laufendem Aufwand vom Land einen Betrag von 900 Euro pro Kinderbetreuungsjahr und je besuchspflichtigem Kind,
private Rechtsträger sowie das Land, wenn es sich bei der Einrichtung um eine betriebsähnliche Einrichtung des Landes handelt, einen Betrag von 1.800 Euro pro Kinderbetreuungsjahr und je besuchspflichtigem Kind
Der Zuschuss (20 Stunden beitragsfreie Besuchspflicht) wird von den Rechtsträgern mit dem Elternbeitrag gegenverrechnet.