Sonderförderung für die Besuchspflicht (verpflichtendes Kinderbetreuungsjahr) Link zur Förderung kopieren

Sonderförderung der Betreuungskosten aufgrund der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG.

Öffentliche Rechtsträger von institutionellen Einrichtungen, in denen besuchspflichtige Kinder mit Wohnsitz in Österreich betreut werden, erhalten als Zuschuss zu deren laufendem Aufwand vom Land einen Betrag von 900 Euro pro Kinderbetreuungsjahr und je besuchspflichtigem Kind,

private Rechtsträger sowie das Land, wenn es sich bei der Einrichtung um eine betriebsähnliche Einrichtung des Landes handelt, einen Betrag von 1.800 Euro pro Kinderbetreuungsjahr und je besuchspflichtigem Kind

Der Zuschuss (20 Stunden beitragsfreie Besuchspflicht) wird von den Rechtsträgern mit dem Elternbeitrag gegenverrechnet.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft, Referat 2/01 - Elementarbildung und Kinderbetreuung
Postfach 527, 5010 Salzburg
kinder@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/themen/bildung/kinder

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Auszahlung der Zuschüsse an die Rechtsträger der Einrichtungen erfolgt in zwei Teilbeträgen.

Rechtsgrundlage

§22 und §47 Salzburger Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz 2019, idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1017318