Förderungen über die Landarbeiterkammer Link zur Förderung

Der Landarbeiterkammer werden Förderungsmittel zur Verfügung gestellt, die diese nach Richtlinien für Wohnbau, Infrastruktur, Bildungsmaßnahmen etc. ihren Mitgliedern weitergibt:

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft
https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/74838178/DE

Rechtsgrundlage

Steiermärkisches Landwirtschaftsförderungsgesetz; Durchführungsbestimmungen für die Förderung von Investitionen für ArbeitnehmerInnen in der Land- und Forstwirtschaft; Durchführungsbestimmungen für die Sonstige Förderung von ArbeitnehmerInnen in der Land- und Forstwirtschaft
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1017060