Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Die Besuchsbegleitung dient der Herstellung, Begleitung und Aufrechterhaltung des Kontakts zwischen dem Elternteil, der nicht im gemeinsamen Haushalt lebt und dem Kind.
Eine Besuchsbegleitung erfolgt dann, wenn die Ausübung des Besuchsrechtes des Kindes konfliktbesetzt (zB in Folge eines Scheidungs- oder Trennungskonfliktes zwischen den Eltern) ist und nicht ohne externe Begleitung und außerhalb eines geschützten Ortes erfolgen kann.