Beratungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe Link zur Förderung kopieren

Zur Unterstützung und Förderung der physischen, psychischen, geistigen und sozialen Entwicklung von Minderjährigen und zur Stärkung der Erziehungskompetenz von Eltern werden gefördert:

  • Allgemeine und besondere Beratungsangebote für Kinder, Jugendliche und Eltern
  • Geschlechtsspezifische Angebote
  • Angebote im Rahmen der Gewaltprävention sowie Beratungsangebote bei Gewalt und Missbrauch

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 3: Soziales, Referat 3/02: Kinder- und Jugendhilfe
Postfach 527
5020 Salzburg

+436628042-0
soziales@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Prüfung der Jahresabschlüsse, vertraglich vereinbartes Berichtswesen;

Rechtsgrundlage

§ 12 Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz, LGBl 32/2015 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1016997