Förderung von Jugendzentren mit sozialpädagogischen Betreuungsschwerpunkten Link zur Förderung

Gefördert werden ausschließlich Jugendzentren, die sich der Betreuung von überwiegend sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen in Form von freizeitpädagogischen Angeboten, Lernförderung sowie sozialpädagogischen Gruppenangeboten und soziokulturellen Aktivitäten widmen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Kinder- und Jugendhilfe
https://www.salzburg.gv.at/themen/soziales/kinder-und-jugendliche

Prüfung der Jahresabschlüsse, vertraglich vereinbartes Berichtswesen;

Rechtsgrundlage

§ 10 Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz, LGBl 32/2015 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1016963