Förderung der Feuerwehr- und Katastropheneinsatzgeräte Link zur Förderung

Diese Förderung dient den Ortsfeuerwehren und den Katastrophenschutzlagern auf Landes- und Bezirksebene zur Anschaffung von Feuerwehr- und Katastropheneinsatzgeräten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 2, HR Sicherheit
post.a2-sicherheit@bgld.gv.at

Einsichtnahme in Rechnungen und Zahlungsverkehr

Rechtsgrundlage

Katastrophenfondsgesetz 1996 - KatFG 1996 und Katastrophenhilfegesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1 Mio. Euro

Referenznummer

1016955