Förderung der Maßnahmen des Katastrophenhilfegesetzes Link zur Förderung

Diese Förderung dient den Rettungs- und Hilfsorganisationen auf Bezirks- und Landesebene zur Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Katastrophenhilfe (Vorbereitung und Veranstaltung von Einsatzübungen, Tagungen, Schulungen, Verpflegungs- und Reisekosten etc.).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 2, HR Sicherheit
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
post.a2-sicherheit@bgld.gv.at

Einsichtnahme in Rechnungen und Zahlungsverkehr

Rechtsgrundlage

Katastrophenhilfegesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,035 Mio. Euro

Referenznummer

1016948