Schülerbeihilfen Link zur Förderung kopieren

Schülerinnen und Schülern von finanzschwachen und kinderreichen Familien, die allgemeinbildende Pflichtschulen, allgemeinbildende mittlere und höhere Schulen (bis einschließlich der 9. Schulstufe) besuchen, soll in Form von Heim- und Schulbeihilfen eine finanzielle Unterstützung gewährt werden.

Außerdem dient diese Förderung, unter Berücksichtigung der sozialen Lage, den burgenländischen Schülerinnen und Schülern bei Schulaufenthalten im Ausland.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 7 – Bildung, Kultur, Wissenschaft; Hauptreferat Bildung, Referat Schulwesen
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
+43 57 600 2972
post.a7-bildung@bgld.gv.at
https://www.burgenland.at/verwaltung/landesverwaltung-im-ueberblick/gruppe-3/abteilung-7-bildung-kultur-und-wissenschaft/

Rechtsgrundlage

Schülerbeihilfengesetz 1983, BGBl. Nr. 455/1983, idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1016708

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