Landesbeitrag zum Personalaufwand für private Hortgruppen

Das Land hat über Antrag der Rechtsträger von privaten Hortgruppen einen Beitrag zum Personalaufwand zu entrichten.

Überprüfung des vorgelegten Rechnungsabschlusses

Rechtsgrundlage

Burgenländisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz 2009 - Bgld. KBBG 2009
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1016641