Landesbeitrag zum Personalaufwand für private Hortgruppen Link zur Förderung

Das Land hat über Antrag der Rechtsträger von privaten Hortgruppen einen Beitrag zum Personalaufwand zu entrichten.

Überprüfung des vorgelegten Rechnungsabschlusses

Rechtsgrundlage

Burgenländisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz 2009 - Bgld. KBBG 2009
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1016641