Mietzinszuschüsse für kircheneigene Schulgebäude Link zur Förderung kopieren

Dieser Betrag wird als Mietzinszuschuss für die Unterbringung von Pflichtschulen in kircheneigenen Schulgebäuden an die zuständigen kirchlichen Zentralstellen entrichtet.

Überprüfung der Mietverträge

Rechtsgrundlage

Einzelentscheidung Land

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1016633