Rettungsbeitrag Link zur Förderung

Den Rettungsorganisationen ( Oö. Rotes Kreuz und Samariterbund) wird zu den Kosten des Rettungs- und Krankentransportdienstes ein Beitrag geleistet. Die Gemeinden und die Sozialversicherungsträger decken den durch den Landesbeitrag nicht abgedeckten Teil ab.

Die für die Berechnung des Rettungsbeitrags der Gemeinde zugrunde zu legende Einwohnerzahl richtet sich nach der Volkszahl gemäß der von der Bundesanstalt Statistik Österreich kundgemachten Statistik des Bevölkerungsstandes zum Stichtag 31. Oktober des der Berechnung des Rettungsbeitrags zweitvorangegangenem Kalenderjahres.

Rechtsgrundlage

Oö. Rettungsgesetz 1988 i.d.g.F.; Oö. Rettungsbeitragsverordnung i.d.g.F.

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1016559