Gefördert werden Kinder, wenn sowohl der Mutter-Kind-Pass (künftig Eltern-Kind-Pass) Untersuchungen lückenlos sowohl von der Mutter als auch dem Kind durchgeführt wurden und zudem die Kinder die im Kinderimpfkonzept vorgesehenen relevanten Impfungen erhalten haben bzw. auch die entsprechende augen- und zahnärztliche Untersuchung erfolgt ist.
Der Eltern-Kind-Zuschuss beträgt 405 Euro insgesamt, der in drei Teilbeträgen zu je 135 Euro ausbezahlt wird. Der 1. Teil wird mit Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes (Mutter-Kind-Pass (künftig Eltern-Kind-Pass)-Untersuchungen bis zum 2. Lebensjahr = 22.-26. Lebensmonat inkl. Augenuntersuchung), der 2. Teil nach Vollendung des 5. Lebensjahres (Nachweis bis zur letzten Mutter-Kind-Pass-Untersuchung - künftig Eltern-Kind-Pass-Untersuchung - und der Bestätigung einer zahnärztlichen Kontrolluntersuchung zwischen dem 5. und 6. Geburtstag über ein kariesfreies bzw. von Kariesschäden saniertes Gebiss) und der 3. Teil nach Vollendung des 8. Lebensjahres (Durchführung er Auffrischungsimpfung gegen Diphtherie-Tetanus-Pertussis-Polio - wird meistens in der 3. Klasse Volksschule durchgeführt - und einer weiteren Zahngesundheitsvorsorge-Untersuchung zwischen dem 8. und 9. Geburtstag, die ein kariesfreies Gebiss bzw. saniertes Gebiss bestätigt) beantragt. Den Eltern-Kind-Zuschuss erhält eine erziehungsberechtigte Person (Adoptivelternteil, Pflegeelternteil, etc.) in drei Raten zu je Euro 135,-, wenn ihr Kind ab dem 1.1.2013 geboren ist (vorausgesetzt es wurden nicht beide Teile zu je 185 Euro bis zum 31.12.20218 eingereicht), sie das Kind überwiegend betreuen und mit dem Kind gemeinsam in einem Haushalt wohnen, sowie die im Vorsorgeheft beschriebenen Voraussetzungen erfüllen.