Eltern-Kind-Zuschuss Link zur Förderung kopieren

  • Gefördert werden Kinder, wenn die Untersuchungen und Impfungen im  Mutter-Kind-Pass (künftig Eltern-Kind-Pass) lückenlos sowohl von der Mutter als auch dem Kind durchgeführt wurden und zudem die Kinder die im Kinderimpfkonzept vorgesehenen relevanten Impfungen erhalten haben bzw. auch die entsprechende augen- und zahnärztliche Untersuchung erfolgt ist. Der Eltern-Kind-Zuschuss beträgt einmalig 160 Euro. Der Antrag kann ab dem 5. Geburtstag (60.-84. Lebensmonat des Kindes) unter Einhaltung aller Voraussetzungen gestellt werden. Anspruchsvoraussetzungen sind einerseits die Einhaltung des Untersuchungsprogramms für Schwangere und Kinder nach der Eltern-Kind-Pass Verordnung, die Bestätigung einer zahnärztlichen Kontrolluntersuchung über ein kariesfreies Gebiss im letzten Kindergartenjahr (bzw. im 6. Lebensjahr), die im Impfgutscheinheft vorgesehenen vom für Gesundheit zuständigen Ministerium empfohlenen Impfungen, die bis zum Einreichdatum durchgeführt werden müssen.
  • Den Eltern-Kind-Zuschuss erhält eine erziehungsberechtigte Person (Adoptivelternteil, Pflegeelternteil, etc.) in der Höhe von Euro 160,--, wenn ihr Kind ab dem 1.1.2021 geboren ist, sie das Kind überwiegend betreuen und mit dem Kind gemeinsam in einem Haushalt wohnen, sowie die im Vorsorgeheft beschriebenen Voraussetzungen erfüllen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung; Abteilung Gesundheit
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
+43 732 77 20-14201
ges.post@ooe.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.01.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Der Eltern-Kind-Zuschuss wird einmalig in der Höhe von Euro 160,- ausbezahlt.
  • Die Auszahlung erfolgt ausschließlich durch Überweisung auf ein Girokonto bei einem Geldinstitut, das im Ansuchen bekannt zu geben ist.

Die Leistungskontrolle erfolgt im Rahmen der Antragsprüfung.

Rechtsgrundlage

es gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Förderungsrichtlinie des Landes OÖ, i.d.g.F. ; Förderungsrichtlinie Eltern-Kind-Zuschuss
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1016542

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