Versorgungsgenüsse notleidender Künstler und Künstlerinnen Link zur Förderung

Zuschüsse an verdiente Künstlerinnen und Künstler, die unverschuldet in finanzielle Bedrängnis geraten sind; rasche einmalige Unterstützungen, womit die oftmals existentielle Not gelindert werden kann. Es handelt sich durchwegs um Kulturschaffende in der Steiermark aller Sparten.

Rechtsgrundlage

Steiermärkisches Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005 i.d.g.F.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1016534