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Unterstützung bei Projekten im Bereich Neuer Medien mit maßgeblichen innovativen Ansatz und Charakter (zB Entwicklungskosten, Veranstaltungen, Produktionskostenzuschüsse, etc.). Förderungswerber können öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen und Non-Profit Organisationen sein.
Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/74966926/DE/?kontakt=J
Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 22.08.2025)
Prüfung des Verwendungsnachweises