Anmerkung vom 16.04.2019 im ELKAT des Landes Steiermark: Das Förderungsprogramm ist beendet. Für eine kurze Verjährfrist im Ausmaß von drei Jahren (bis 2022) darf diese Leistung noch aktiv bleiben.
Ein Ansuchen um Förderung muss vor Projektbeginn eingebracht werden.
Antragsformular (Projektbeschreibung, Kostenaufstellung, Finanzierungsplan inkl. rechtlich relevanter Unterlagen)
www.kultur.steiermark.at
Antragsformular und Abrechnungsunterlagen