Soziale Dienste f. Menschen m. Behinderungen in Salzburg - Förderung der gleichberechtigten Teilhabe Link zur Förderung kopieren

Es werden soziale Dienste für Menschen mit Behinderung unter Bedachtnahme auf die örtlichen und regionalen Bedürfnisse und Verhältnisse sichergestellt:

  • Dienste für die pflegerische Betreuung von Kindern mit Behinderungen an öffentlichen Pflichtschulen und privaten Pflichtschulen mit Öffentlichkeitsrecht
  • Dienste zur physiotherapeutischen Betreuung von Kindern mit Behinderungen
  • Dienste zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
  • Erholungsaktionen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 3: Soziales, Referat 3/05: Behinderung und Inklusion
Postfach 527
5020 Salzburg
soziales@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Vertraglich vereinbartes Berichtswesen     
  • Prüfung der Jahresabschlüsse     
  • Prüfung der Leistungsinanspruchnahme

Rechtsgrundlage

§ 15 Abs 1 lit a bis d Salzburger Teilhabegesetz, LGBl 93/1981 idgF; Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg;
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1016427